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„Tag des Kaffees“ 2020: Deutscher Kaffeeverband fordert, Kaffeespenden von der Kaffeesteuer zu befreien PDF

Hamburg, 30. September 2020. Am 01. Oktober 2020 wird deutschlandweit der 15. „Tag des Kaffees“ gefeiert. Rund 166 Liter konsumiert jeder Bundesbürger durchschnittlich pro Jahr, damit ist Kaffee unangefochten das Lieblingsgetränk in Deutschland. Viele Kaffeeunternehmen beteiligen sich mit eigenen Aktionen rund um Kaffee an dem Ehrentag und würden gern mehr Kaffee spenden. Doch der Staat verlangt derzeit bei Kaffeespenden die Zahlung der Kaffeesteuer. Der Deutsche Kaffeeverband fordert die Bundesregierung auf, Kaffee von der Kaffeesteuer zu befreien, wenn dieser an karitative Einrichtungen, wie z.B. Tafeln, verschenkt wird.

„Wenn ein Kaffeeunternehmen seinen Kaffee an Bedürftige spenden will, dann erhebt der Bundesfinanzminister dafür noch Kaffeesteuer und verdient an der Wohltätigkeit der Kaffeespende. Das Steuerrecht setzt damit völlig falsche Anreize: Heute bekommt ein Kaffeeunternehmen die Kaffeesteuer erstattet, wenn es den Kaffee vernichtet. Wird der Kaffee jedoch karitativ verschenkt, dann muss die Steuer von 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee bezahlt werden. Wegwerfen lohnt sich also, spenden nicht – das ist absurd“, so Holger Preibisch, Hauptgeschäftsführer Deutscher Kaffeeverband. „Wenn die Politik den Kampf gegen Lebensmittelvernichtung ernst meint und Lebensmittelspenden wirklich fördern will, dann kann sie ganz einfach die Kaffeesteuer auf Kaffeespenden abschaffen, dies hätte eine enorme Wirkung.“

Laut Preibisch wäre die Forderung einfach umsetzbar: Gegen Vorlage der Spendenbescheinigung soll der Röster die Kaffeesteuer erstattet bekommen. Dies würde auch dem Ziel der Bundesregierung gerecht werden, die im Rahmen ihrer „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ die Absicht verfolgt, die Menge der weggeworfenen Lebensmittel bis zum Jahr 2030 zu halbieren.

Über die Kaffeesteuer
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das eine Kaffeesteuer für Kaffee sowie für kaffeehaltige Waren erhebt. Der Steuersatz beträgt für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Zusätzlich zur Kaffeesteuer wird die Umsatzsteuer erhoben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belief sich das Kaffeesteueraufkommen im Jahr 2019 auf über eine Milliarde Euro.