23. April 2026, Kaffeerecht PDF

Online-Seminar “Kaffeerecht”
23. April 2026 (10.00–14.30 Uhr | online via Zoom)
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Kennzeichnung, Werbung oder Nachhaltigkeitsversprechen: Im Kaffeegeschäft lauern im Alltag so einige rechtliche Fallstricke. Unser Online-Seminar „Kaffeerecht“ am 23. April (10.00–14.30 Uhr | Zoom) gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Kaffeebranche und beleuchtet auch aktuelle rechtliche Entwicklungen, etwa neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Umsetzung EmpCo)“. Früh buchen lohnt sich: Bis zum 20. März 2026 sichern sich Mitglieder das Early-Bird-Ticket für nur 150 € zzgl. MwSt. – rund 50 % günstiger als das reguläre Ticket.

Im Seminar stehen zentrale Fragen des Kaffeerechts im Fokus. Dabei geht es um Themen, die im Berufsalltag regelmäßig eine Rolle spielen:

  • Kaffeegesetze: die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Kaffeeprodukte
  • Deklaration und Kennzeichnung: was bei der rechtssicheren Produktkennzeichnung zu beachten ist
  • Werbung und Claims: welche Aussagen zulässig sind und wo rechtliche Fallstricke liegen, etwa bei Nachhaltigkeitsversprechen

Das detaillierte Programm kann HIER abgerufen werden.

Durch das Seminar führt Rechtsanwalt Tevfik Özkan vom Deutschen Kaffeeverband. Anhand praxisnaher Beispiele zeigt er, worauf es rechtlich im Kaffeegeschäft ankommt. Das Seminar ist interaktiv gestaltet, sodass Fragen aus dem eigenen Arbeitsalltag ausdrücklich willkommen sind.

Egal, ob Brancheneinsteiger oder erfahrene Praktiker: Wer beruflich mit Kaffee arbeitet, vertieft hier sein Wissen zu den wichtigsten rechtlichen Fragen der Branche.

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Teilnahmegebühren im Überblick

Early-Bird-Ticket (buchbar bis 20. März 2026): Mitglieder: 150 Euro zzgl. MwSt.; Nicht-Mitglieder: 399 Euro zzgl. MwSt.
Reguläres Ticket (ab 21. März 2026): Mitglieder: 299 Euro zzgl. MwSt.; Nicht-Mitglieder: 599 Euro zzgl. MwSt.
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Seminarrichtlinien - Compliance Programm

  • Die Anmeldung zum Seminar ist bis zum 16. April 2026 und ausschließlich online hier möglich. Eine Stornierung ist bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt sind bei Nichtteilnahme die vollen Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist immer möglich.
  • Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Deutschen Kaffeeverbandes ist das Compliance Programm zum ordnungsgemäßen, wettbewerbsrechtlichen Verhalten des Verbandes anzuerkennen. Mit dieser Anmeldung gilt die Anerkennung des Compliance Programms als bestätigt. Das Compliance Programm finden Sie HIER.
  • Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Kaffeeverbandes e.V. Mit der Anmeldung gelten die Teilnahmebedingungen als bestätigt.