06. November 2025, Online-Seminar “Kaffeerecht” PDF

Online-Seminar “Kaffeerecht”
06. November 2025 (10.00 bis 14.30 Uhr) via Zoom
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Rechtssicherheit? Kein Zufall, sondern Wissen! Und genau dieses vermittelt unser Online-Seminar „Kaffeerecht“ am 06. November 2025 (10.00-14.30 Uhr | via Zoom). Wir machen Sie fit in rechtlichen Kaffeefragen – für sicheres Handeln, klare Entscheidungen und ein gutes Gefühl statt Abmahnstress.
Wer früh bucht, profitiert: Bis zum 23. Oktober 2025 kostet das Early-Bird-Ticket für Mitglieder nur 150 € (zzgl. MwSt.) – ein Preisvorteil von fast 50 % gegenüber dem regulären Ticketpreis.

Praxisnahe Seminarinhalte
Das Seminar bündelt drei zentrale Themenbereiche: Kaffeegesetze, Deklaration sowie Werbung & Claims – verständlich erklärt und direkt anwendbar. Erfahren Sie unter anderem,

  • welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Kaffeegeschäft gelten,
  • wie Sie Produkte korrekt kennzeichnen und
  • welche Regeln für rechtssichere Werbung gelten zu beachten sind.

Das vollständige Programm kann HIER angesehen werden. 
Prof. Dr. Johannes Hielscher und Tevfik Özkan vom Deutschen Kaffeeverband führen die Teilnehmenden als erfahrene Juristen und Branchenprofis inhaltlich durch die Veranstaltung – mit klaren Antworten auf komplexe Fragen.

Branchennachwuchs und Praktiker als Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle, die beruflich mit Kaffee zu tun haben. Ob Einsteiger oder Profi: Hier erhalten Sie das rechtliche Rüstzeug für Ihren Berufsalltag.
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Teilnahmegebühren im Überblick

Early Bird (Bis 23.10.2025 buchbar) | Mitglieder: 150 Euro zzgl. MwSt. | Nicht-Mitglieder: 399 Euro zzgl. MwSt.
Reguläres Ticket (Ab 24.10.2025 buchbar) | Mitglieder: 299 Euro zzgl. MwSt. | Nicht-Mitglieder: 599 Euro zzgl. MwSt.
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Seminarrichtlinien - Compliance Programm

  • Die Anmeldung zum Seminar ist bis zum 30. Oktober 2025 und ausschließlich online hier möglich. Eine Stornierung ist bis zum angegebenen Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt sind bei Nichtteilnahme die vollen Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist immer möglich.
  • Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Deutschen Kaffeeverbandes ist das Compliance Programm zum ordnungsgemäßen, wettbewerbsrechtlichen Verhalten des Verbandes anzuerkennen. Mit dieser Anmeldung gilt die Anerkennung des Compliance Programms als bestätigt. Das Compliance Programm finden Sie HIER.
  • Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Kaffeeverbandes e.V. Mit der Anmeldung gelten die Teilnahmebedingungen als bestätigt.