Nach der Ernte, Aufbereitung und Weiterverarbeitung wird der Rohkaffee in die Konsumländer transportiert und dort gelagert oder direkt zum verarbeitenden Betrieb geliefert. Dabei spielt eine Rolle, wie der Handel von Kaffee getätigt wurde. Meist geschieht dies über einen Importeur, der den Kaffee dann an den Röster oder Hersteller von löslichem Kaffee weiterverkauft. Zur Preisgestaltung des Kaffees ist die Börsennotierung ein nicht unbedeutender Faktor. Kaffee wird je nach Sorte an der New Yorker bzw. Londoner Börse gehandelt.
Dieses Kapitel begleitet den Weg des Rohkaffees vom Anbau- bis ins Konsumentenland, dabei werden Handels- und Transportwege aufgezeigt und auf Aspekte wie Kaffeepreis und Kaffeesteuer eingegangen.
Kaffee wird zu 95 Prozent als Rohware gehandelt und vom Ursprungsland in dieser Form ins Konsumland transportiert. Die Handelswege von Kaffee sind je nach Herkunftsland, Zielland und den beteiligten Akteuren sehr unterschiedlich. Die Preisketten variieren ebenfalls. Beteiligte an diesen Wegen können sein: Pflanzer (Kleinbauer, Plantagenbesitzer), Kooperative, Zwischenhändler, Exporteur, Importeur, Agent und Makler sowie Veredelungsbetrieb (Entkoffeinierer, Röster, Hersteller von löslichem Kaffee). Am Ende der Handels- und Preiskette steht immer der Konsument, der seinen Kaffee über den Lebensmitteleinzelhandel, das Internet, den Röster oder die Gastronomie bezieht.
Der Warenfluss beim Rohkaffee ist sehr komplex und nicht standardisiert.
Preisschwankungen gehören im Kaffeehandel zum Alltag. „Den” Kaffeepreis gibt es nicht, da Kaffee kein uniformes Produkt ist. Der Preis jeder einzelnen Warensendung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst: von der Qualität der Rohkaffeesorten, von Angebot und Nachfrage sowie von der Höhe und Handhabung der Lagerbestände in den Anbau- und Importländern. Weitere Einflussfaktoren sind die Ertragszyklen, spekulatives Engagement am Kaffeeterminmarkt, Preiselastizitäten bei der Produktion und beim Konsum sowie saisonale Schwankungen beim Kaffeeverbrauch. Ebenfalls hängt die Preisbildung von der Verteilung der Erntezeiten in den Anbauländern, Neuerungen und Fortschritten in Anbau und Ernte sowie von den Handelspraktiken ab.
Einige der genannten Einflussfaktoren auf den Kaffeepreis werden im Folgenden genauer beschrieben:
Kaffee kann über Monate im Voraus gekauft oder verkauft werden, selbst wenn die Ernte noch gar nicht erfolgt ist. Diese Geschäfte nennt man Warentermingeschäfte. Kaffee-Warentermingeschäfte können über die Börse in New York und London getätigt werden. Dies geschieht über den Warenterminhandel, d.h., es werden Geschäfte getätigt, bei denen die Erfüllung des Kontraktes (Übergabe der Ware und Zahlung) zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zu den am Tage des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen erfolgt. Als Terminware an den Börsen sind nur Standardqualitäten von Kaffee zugelassen.
In New York werden über Intercontinental exchange (ICE) Arabica- und in London über ICE Futures Europe Robusta-Kaffees gehandelt.
Preisbarometer für physische Kontraktabschlüsse bei Kaffee ist heute generell die Börse. Da hinter dem Börsenpreis jedoch nur die definierte Standardqualität steht, müssen Käufer und Verkäufer in Verhandlungen die Abweichungen/Differenz der konkreten Ware von dieser Standardqualität bewerten. Ist dann ein Preis gefunden worden und das Geschäft zustande gekommen, haben beide Kontraktpartner die Möglichkeit, das in der Folgezeit auftretende Preisrisiko abzusichern. Eine Preisbewegung nach oben bedeutet für den Käufer der Ware einen Gewinn, für den Verkäufer einen Verlust. Eine Bewegung nach unten führt zum umgekehrten Fall.
Nach Abschluss eines Handelsvertrages und der Erfüllung, also Anlieferung des vereinbarten Kaffees, können Wochen und manchmal auch Monate vergehen. Daher sichern Käufer und Verkäufer ihr real getätigtes Handelsgeschäft ab. Dies geschieht über ein Gegengeschäft an der Warenterminbörse, eine sogenannte „Hedge-Operation“. Das heißt, parallel zur physischen Transaktion wird gleichzeitig ein Gegengeschäft an der Börse vorgenommen. Dem Kauf von Rohkaffee steht ein Verkauf der gleichen Menge an der Börse gegenüber. Dabei kann eine wie auch immer geartete Preisentwicklung den Verlust bei einem Geschäft durch einen Gewinn bei einem anderen ausgleichen. Unter Sicherungsgedanken wird daher jeder physisch gehandelte Sack Kaffee zumindest einmal an der Börse gehandelt.
80 Prozent des Kaffees wird als loses Schüttgut in Containern (Bulkware) in die Importländer verschifft. Besonders hochwertige Rohkaffees mit geringem Erntevolumen werden nach wie vor in Säcken (im Container) befördert. Damit der Kaffee in bester Qualität im Bestimmungshafen ankommt, sollte er möglichst temperaturbeständig und trocken transportiert werden.
Von Südamerika bis Hamburg oder Bremen dauert die Schiffsreise etwa zwei bis drei Wochen.
Wenn der Kaffee im Bestimmungshafen eingetroffen ist, ziehen Lagerhalter oder Quartiersleute Proben, um Qualitätsabweichungen oder Beschädigungen festzuhalten. Dann wird der Rohkaffee entweder gleich weiter verladen oder je nach lokalen Gegebenheiten gelagert.
Wird der Kaffee bei einem Lagerhalter zwischengelagert, so werden die Container vom Hafen auf das Gelände des Lagerhalters gebracht und entladen. Die Kaffeebohnen werden entweder aus den Containern oder Säcken in Silos geschüttet oder aber in Säcken zwischengelagert, die in Lagerhallen auf Paletten gestapelt werden.
Der Lagerhalter übernimmt je nach Kundenwunsch zahlreiche Aufgaben in der Lieferkette. Diese reichen von der Versicherung über die Containerbereitstellung, Warenkontrolle und Warensicherung im Ursprungsland bis hin zur Dokumentation, Verzollung, Lagerung, Reinigung, Mischung und gegebenenfalls Abwicklung des Re-Exports.
Die Einfuhr von nicht entkoffeiniertem Rohkaffee in die EU ist aus allen Ursprungsländern zollfrei. Bei Kaffeeprodukten sowie bearbeitetem Rohkaffee variieren die Einfuhrzölle, je nachdem ob Handelsabkommen zwischen der EU und den Exportländern bestehen, die Zollbegünstigungen beinhalten (Präferenzabkommen). Besteht kein Präferenzabkommen mit einem Herkunftsland, so gelten die folgenden Zollsätze: 8,3 Prozent für entkoffeinierten Rohkaffee, 7,5 Prozent für koffeinhaltigen Röstkaffee, 9,0 Prozent für entkoffeinierten Röstkaffee sowie 9,0 Prozent für Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee.
Durch Präferenzabkommen entfallen die Zölle entweder komplett oder liegen auf einem niedrigeren Niveau. Die Europäische Union hat in jüngster Zeit Handelsabkommen abgeschlossen, die zu Änderungen einiger Zollsätze geführt haben.
Tagesaktuelle Informationen zu den jeweiligen Zollsätzen sind auf der TARIC-Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.
Seit dem 1. Dezember 2008 gelten neue Freimengen für die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren aus Nicht-EG-Ländern, die im persönlichen Reisegepäck mitgebracht werden dürfen. Im Zuge der Neuregelung wurden die bislang geltenden Höchstmengen für die Einfuhr von Kaffee abgeschafft. Kaffee fällt nun unter die allgemeine Wertgrenze von 430 Euro für See- und Flugreisen.
Weitere Informationen: www.zoll.de
Deutschland ist eines der wenigen Länder in der EU, die eine Kaffeesteuer erheben.
Das deutsche Kaffeesteuergesetz und die Kaffeesteuerverordnung regeln, wer die Kaffeesteuer zu entrichten hat, wann und in welcher Höhe die Steuer fällig wird, was bei der Lieferung in andere Länder oder aus anderen Ländern zu beachten ist und vieles mehr. Die Steuer fällt an für Kaffee und kaffeehaltige Waren. Rohkaffee ist nicht kaffeesteuerpflichtig.
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die den Verbrauch einer bestimmten Ware belastet, in der Regel aber direkt beim Hersteller oder Händler erhoben wird. Die Steuer wird in dem Land erhoben, in dem das Erzeugnis verbraucht wird, nicht dort, wo es hergestellt wird.
In Deutschland beträgt der Steuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro. Für löslichen Kaffee gilt ein Steuersatz von 4,78 Euro je Kilogramm.
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